Die Führerscheinreform 1999

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Die Erweiterung europäischen Gemeinschaft zur europäischen Union hat auch beim Führerschein eine Reform erforderlich gemacht. Am 01. Januar 1999 wurden die in Deutschland gültigen Klassen 1 bis 5 durch die internationalen Führerscheinklassen A, B, C, D und E abgelöst. Die alten 'rosa' Führerschein behalten aber weiter ihre Gültigkeit nach dem Gesetz der Besitzstandswahrung.

Wenn eine weitere Klasse zum Führerschein hinzukommt wird der alte auf die neuen Karten umgeschrieben. Auch hierbei bleiben alle bisherigen Klassen erhalten.

Einen Überblick über alle Klassen gibt es hier.

Aus alt mach neu...

alte Klasse neue Klasse
1 A, A1, M, L
1a A*, A1, M, L
1b A1, M, L
2 B, BE, C1, C1E, C, CE, T, L, M, A1**
3 B, BE, C1, C1E, M, L, A1**, T****
4 M, L, A1**
5 L
KOM (bis 14 Plätze) D1, D1E
KOM (bis 24 Plätze) D1, D1E, D***
KOM D1, DE, D1, D1E
 
* Sofern die Fahrerlaubnis vor weniger als zwei Jahren erteilt wurde, beschränkt auf Krafträder mit einer
Nennleistung von nicht mehr als 25kW und einem Verhältnis von Leist- und/Leeregewicht von nicht mehr als 0,16kW/kg.
** Auch Klasse A1, wenn Klasse 2,3 oder 4 vor dem 1.4.1980 erteilt wurde
*** Beschränkt auf Omnibusse mit nicht mehr als 7,5t zulässiger Gesamtmasse und höchstens 24 Fahrgastplätzen.
**** Klasse T auch Antrag für Personen die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind.
Die Details des Euro-Führerscheins
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3.
4a.
4b
4c.
5.
7.
9.
Name
Vorname
Geburtsdatum und Ort
Ausstellungsdatum
Ablaufdatum
Ausstellungsbehörde
Führerscheinnummer
Unterschrift
Fahrerlaubnisklssen
 
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11.
12.
Erteilungsdatum
gültig bis
Beschränkungen /
Zusatzangaben