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Führerschein auf Probe |
Seit dem 01. November 1986 werden erstmals erworbene Führerscheine auf Probe erteilt. Die Probezeit beträgt grundsätzlich zwei Jahre.
Seit dem 01.01.1999 verlängert sich die Probezeit auf vier Jahre, falls eine Auffälligkeit oder ein Delikt im Straßenverkehr vorliegt. Zudem wird hier ein Aufbauseminar angeordnet.
Ein solches Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) kann nach Vereinbarung bei uns durchgeführt werden.
Weitere Infos erhältst du per eMail oder direkt telefonisch bei uns !!!
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keine Auffälligkeit |
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Auffälligkeit, bzw. Delikt |
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Versäumen des Seminars oder nicht vollständige Teilnahme |
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Teilnahme während der festgesetzten Frist |
weitere Auffälligkeit, bzw. weiterer Delikt |
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keine weitere Auffälligkeit |
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weitere Auffälligkeit, bzw. weiterer Delikt |
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Die Probezeit läuft nur einmal. Dieser Regelung unterliegen alle Fahrerlaubnisklassen |
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