Führerschein auf Probe

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Seit dem 01. November 1986 werden erstmals erworbene Führerscheine auf Probe erteilt. Die Probezeit beträgt grundsätzlich zwei Jahre.

 Seit dem 01.01.1999 verlängert sich die Probezeit auf vier Jahre, falls eine Auffälligkeit oder ein Delikt im Straßenverkehr vorliegt. Zudem wird hier ein Aufbauseminar angeordnet.

Ein solches Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) kann nach Vereinbarung bei uns durchgeführt werden.
 Weitere Infos erhältst du per eMail oder direkt telefonisch bei uns !!! 
  

Erteilung der 
Fahrerlaubnis
 
Beginn der Probezeit

keine Auffälligkeit

Ende der
Probezeit

nach 2 Jahren

      

Auffälligkeit, bzw. Delikt

Aufforderung an einem Aufbauseminar teilzunehmen

Probezeit verlängert sich 
auf 4 Jahre

 

Versäumen des Seminars oder nicht vollständige Teilnahme

    

    

  

Entzug der Fahrerlaubnis

Neuerteilung nach Vorlage der Bescheinigung über ein Aufbauseminar

 

Teilnahme während der festgesetzten Frist

weitere Auffälligkeit, bzw. weiterer Delikt

keine weitere Auffälligkeit

schriftliche Verwarnung

Empfehlung an einer verkehrs- psychologischen Beratung teilzunehmen

Ende der Probezeit

nach 4 Jahren

weitere Auffälligkeit, bzw. weiterer Delikt

Entzug der Fahrerlaubnis

Neuerteilung erst nach 
3 Monaten

Die Probezeit läuft nur einmal. Dieser Regelung unterliegen alle Fahrerlaubnisklassen
(mit Ausnahme der Klassen M, L und T).